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Kontakt

Altenbetreuung 24
Feistritz am Wechsel 149
2873 Feistritz am Wechsel

06765689599

E-mail: altenpflege@outlook.com

 

Unser Entgelt

 

 

Aktion ab 1 Juli 2015 Verwaltungskostenbeitrag nur einmalig statt Jährlich.

 
 

Wir verrechnen einen Verwaltungskostenbeitrag bzw. Anmeldegebühr einmalig. Wir verpflichten uns, folgende Leistungen zu erbringen:

 

Auswahl und Vermittlung von 2 Betreuuerinnen, Ersatz für Betreuungspersonal, Urlaubsvertretungen, die aus irgendwelchen Gründen ihre Arbeit beenden oder ausfallen.

 

Staatliche Förderung von 550€ erhalten Sie ab der Pflegestufe 3 bei zwei selbständigen Betreuungskräften vom zuständigen Bundessozialamt. Die Betreuung muss gemäß den Bestimmungen des Hausbetreuungsgesetzes erfolgen. Für die Pflegekraft ist Kost und Logis durch den Auftraggeber frei zu stellen.

 

Allgemein gilt: Je höher qualifiziert die Betreuungskraft im Hinbick auf Betreuungskenntnisse ist und je besser sie Deutsch spricht, desto höher sind naturgemäß die Kosten.

 

Die Tagessätze hängen von der Qualifikation der Betreuungskraft ab. Wir beurteilen die erforderliche Qualifikation für jeden einzelnen Fall primär anhand der Angaben im Anfrageformular, berücksichtigen jedoch auch die Pflegestufe, die als Grundlage ja den Pflegebedarf in Stunden Pro Monat hat.

Kosten mit Förderung

Kosten ohne Förderung

Eine Förderung im Sinne dieser Richtlinie kann gewährt werden, wenn das

monatliche Netto-Gesamteinkommen der pflegebedürftigen Person einen

Betrag von € 2.500,-- nicht übersteigt.